RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen EstateOS

Fassung 1.0 · Stand 2026-09-06

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Anwendung EstateOS zwischen Ellenberger Service, Inhaber Marc Ellenberger, Wertheimer Str. 25, 74736 Hardheim („Anbieter") und seinen Kunden („Kunde").
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft und seinen Sitz im Bestellformular; der Anbieter darf sich auf diese Angabe verlassen.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Im Sinne dieser AGB bedeuten:
1.5 Vertragsbestandteile sind das Bestellformular, die Leistungsbeschreibung und Service Level, die Preisliste, die KI-Zusatzbedingungen (sofern KI-Funktionen gebucht sind), der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Anlage Datenexport und Anbieterwechsel sowie diese AGB. Die Rangfolge bei Widersprüchen ergibt sich aus dem Bestellformular.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung von EstateOS und seiner Preise stellt kein bindendes Angebot dar.
2.2 Der Kunde gibt sein Angebot auf Abschluss eines Vertrags durch Übermittlung des vom Anbieter bereitgestellten, ausgefüllten Bestellformulars in Textform ab. Im Bestellformular wählt der Kunde die Preisstaffel und etwaige Zusatzleistungen aus und bestätigt die Geltung der in Ziffer 1.5 genannten Dokumente in der jeweils angegebenen Fassung.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die Site bereitstellt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
2.4 Der Anbieter darf eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei unrichtigen Angaben zur Person oder zur Unternehmereigenschaft.
2.5 Die Zustimmung des Kunden zu den Vertragsdokumenten wird mit Fassung, Zeitpunkt und handelnder Person protokolliert. Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragsdokumente in einer speicherbaren Form zur Verfügung.

3. Testphase

3.1 Der Anbieter kann dem Kunden eine unentgeltliche Testphase von 30 Kalendertagen ab Bereitstellung der Site einräumen. Ob eine Testphase vereinbart ist, ergibt sich aus dem Bestellformular.
3.2 Während der Testphase besteht keine Zahlungspflicht.
3.3 Die Testphase endet mit Ablauf des 30. Tages automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine entgeltliche Fortsetzung setzt eine gesonderte Bestellung des Kunden voraus.
3.4 Wird die Nutzung nicht entgeltlich fortgesetzt, löscht der Anbieter die Site und die darin enthaltenen Daten 30 Kalendertage nach Ende der Testphase. Der Anbieter weist den Kunden vor der Löschung in Textform auf die bevorstehende Löschung und auf die Exportmöglichkeiten nach Ziffer 15 hin.
3.5 Für die Testphase gelten die Verfügbarkeits- und Reaktionszusagen nach Ziffer 5 und der Leistungsbeschreibung und Service Level nicht.

4. Leistungsgegenstand

4.1 Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung einer Site zur Nutzung über das Internet für die Dauer des Vertrags, der Betrieb dieser Site auf der Infrastruktur des Anbieters, die laufende Pflege der Anwendung sowie Support im vereinbarten Umfang.
4.2 Der geschuldete Funktionsumfang, die Servicezeiten, die Reaktionszeiten, die Leistungsgrenzen und die Einzelheiten der Datensicherung ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung und Service Level in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
4.3 Der Anbieter entwickelt EstateOS fortlaufend weiter. Er darf Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Der Wegfall einer wesentlichen Funktion wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
4.4 Nicht geschuldet sind Individualentwicklung, Datenübernahme aus Fremdsystemen, Schulung, Rufbereitschaft außerhalb der Servicezeiten sowie die fachliche Prüfung der vom Kunden verarbeiteten Inhalte. Solche Leistungen erbringt der Anbieter nur aufgrund gesonderter Beauftragung.
4.5 Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsberatung. EstateOS ersetzt nicht die eigene Prüfung des Kunden, insbesondere nicht bei Abrechnungen, Fristen und Erklärungen gegenüber Dritten.

5. Verfügbarkeit und Wartung

5.1 Der Anbieter sagt eine Verfügbarkeit der Site von 99 % im Monatsmittel zu. Messpunkt ist die Erreichbarkeit der Site am Proxy des Anbieters.
5.2 Von der Messung ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster nach Ziffer 5.3, Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt, Ausfallzeiten, die der Kunde oder seine Endnutzer zu vertreten haben, sowie Störungen in Diensten, die der Kunde nach Ziffer 8 selbst verbunden oder der Site vorgeschaltet hat.
5.3 Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mindestens fünf Werktage vorher in Textform oder in der Anwendung an und führt sie außerhalb der Servicezeiten durch. Bei sicherheitsrelevanten Sofortmaßnahmen kann die Ankündigung entfallen; der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich nachträglich.
5.4 Bei Unterschreitung der Verfügbarkeit nach Ziffer 5.1 gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Eine pauschale Gutschrift ist nicht vereinbart.

6. Mitwirkungspflichten, zulässige Nutzung, Fair Use

6.1 Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderliche Ausstattung, die Internetanbindung und qualifizierte Ansprechpartner. Er benennt dem Anbieter mindestens eine Person, die berechtigt ist, Weisungen zu erteilen und Erklärungen entgegenzunehmen.
6.2 Der Kunde ist für die Inhalte und Daten verantwortlich, die er oder seine Nutzer und Endnutzer in die Site einbringen, sowie für deren Rechtmäßigkeit und Richtigkeit.
6.3 Der Kunde darf EstateOS nicht nutzen, um
6.4 Der Kunde darf personenbezogene Daten von Mietinteressenten, Mietern oder Eigentümern nicht dazu verwenden, kundenübergreifende Listen, Bewertungen oder Rangfolgen zu bilden. Insbesondere ist es untersagt, Interessenten- oder Ablehnungslisten anzulegen, die über den eigenen Bestand des Kunden hinaus verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Der Anbieter führt seinerseits keine kundenübergreifenden Auswertungen von Inhalten der Sites durch.
6.5 Legt der Kunde im Vermietungsmodul Kriterien zur Vorsortierung eingehender Anfragen fest, dürfen diese Kriterien keine Merkmale verwenden, deren Erhebung nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen und Mietinteressenten auf der jeweiligen Verfahrensstufe unzulässig ist. Eine Absage darf nicht selbsttätig aus einem Kriterium folgen; über jede Absage entscheidet eine Person beim Kunden. Der Kunde ist für die von ihm festgelegten Kriterien verantwortlich.
6.6 Die Nutzung von Speicherplatz, Rechenleistung, Schnittstellenaufrufen und Versandwegen unterliegt den in der Leistungsbeschreibung und Service Level genannten Grenzen. Bei erheblicher und dauerhafter Überschreitung fordert der Anbieter den Kunden zunächst in Textform zur Anpassung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Erst nach fruchtlosem Fristablauf darf der Anbieter die Nutzung drosseln, den Mehrverbrauch nach der Preisliste berechnen oder nach Ziffer 18 sperren. Bei akuter Gefahr für den Betrieb der Plattform darf der Anbieter sofort drosseln und informiert den Kunden unverzüglich.
6.7 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen des Anbieters angemessen; Mehraufwand kann der Anbieter nach Aufwand berechnen.

7. Nutzerkonten, Zugangsdaten, Endnutzer

7.1 Der Kunde richtet Nutzerkonten in seiner Site selbst ein und verwaltet sie. Nutzerkonten sind personengebunden; eine gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig.
7.2 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Nutzer entsprechend und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Handlungen, die über ein Konto des Kunden vorgenommen werden, muss der Kunde gegen sich gelten lassen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
7.3 Der Kunde entscheidet allein darüber, welchen Endnutzern er Zugang zum Portal gewährt und welche Inhalte er dort bereitstellt. Vertragspartner der Endnutzer ist ausschließlich der Kunde; ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den Endnutzern entsteht nicht.
7.4 Der Kunde ist gegenüber seinen Endnutzern Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Er erfüllt die Informations- und Auskunftspflichten gegenüber seinen Endnutzern selbst und stellt ihnen eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise zur Verfügung. Der Anbieter stellt hierfür unverbindliche Mustertexte bereit; eine Prüfung oder Gewähr für deren Eignung im Einzelfall übernimmt er nicht.
7.5 Der Kunde stellt sicher, dass seine Endnutzer die Nutzungsregeln nach Ziffer 6.3 einhalten.

8. Integrationen und Dienste Dritter

8.1 EstateOS kann Schnittstellen zu Diensten Dritter bereitstellen, insbesondere zu E-Mail-, Datei-, Kalender-, Telefonie-, Messenger-, Post-, Signatur- und Portaldiensten. Ob und welche Dienste der Kunde verbindet, entscheidet der Kunde.
8.2 Der Kunde schließt die Verträge über diese Dienste im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem jeweiligen Anbieter. Diese Anbieter sind keine Subunternehmer und keine Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verbindung, für erforderliche Verträge und für die Information seiner Endnutzer ist der Kunde verantwortlich; dies gilt auch für Übermittlungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union, die durch die vom Kunden gewählten Dienste ausgelöst werden.
8.3 Der Anbieter stellt lediglich die technische Verbindung her. Er schuldet weder die Verfügbarkeit noch die Funktion noch die Rechtmäßigkeit der verbundenen Dienste und haftet nicht für deren Ausfälle, Änderungen oder Einstellung. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle, darf der Anbieter die betreffende Integration anpassen oder einstellen; Ziffer 4.3 Satz 3 gilt entsprechend.
8.4 Schaltet der Kunde eigene Dienste vor die Site, insbesondere ein Content Delivery Network, einen Reverse Proxy, eine Web Application Firewall oder ein eigenes Mailrelay, geschieht dies in seiner alleinigen Verantwortung. Die Verfügbarkeitszusage nach Ziffer 5.1 gilt für diesen Teil der Übertragungsstrecke nicht.

9. Kooperationspartner

9.1 Der Anbieter setzt für Onboarding, Schulung und Support die Go2 Rental Apartments GmbH, Im Zukunftspark 4, 74076 Heilbronn, als Kooperationspartner ein. Der Kooperationspartner handelt im Auftrag und nach Weisung des Anbieters. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich der Anbieter.
9.2 Datenschutzrechtlich ist der Kooperationspartner Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Die Einzelheiten, insbesondere die allgemeine Genehmigung und das Widerspruchsrecht des Kunden, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
9.3 Der Kooperationspartner erhält Zugriff auf die Site des Kunden ausschließlich über eigene, personengebundene Nutzerkonten mit einer auf den Zweck beschränkten Rolle und nur, soweit der Kunde dies für das Onboarding freigegeben hat oder es zur Bearbeitung einer Supportanfrage des Kunden erforderlich ist. Die Zugriffe werden protokolliert.
9.4 Der Anbieter haftet für den Kooperationspartner wie für eigenes Handeln.

10. Nutzungsrechte an EstateOS

10.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, EstateOS über die für ihn bereitgestellte Site im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung durch die Nutzer des Kunden und den Zugang der Endnutzer zum Portal.
10.2 Nicht gestattet sind die Überlassung an Dritte, die Nutzung für Dritte außerhalb der vom Kunden verwalteten Bestände, die Vervielfältigung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus sowie die Bearbeitung der Anwendung.
10.3 Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung der Anwendung sind untersagt, soweit sie nicht nach § 69e des Urheberrechtsgesetzes zwingend gestattet sind. Der Kunde darf Schutzvermerke und Herkunftsangaben nicht entfernen oder verändern.
10.4 Bestandteile von EstateOS unterliegen Lizenzen freier und quelloffener Software. Für diese Bestandteile gehen die jeweiligen Lizenzbedingungen den Ziffern 10.1 bis 10.3 vor. Die eingesetzten Komponenten, ihre Lizenzen und das Angebot des zugehörigen Quelltextes ergeben sich aus den Open-Source- und Lizenzhinweisen EstateOS.
10.5 Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht. Ziffer 15 bleibt unberührt.

11. Rechte an Kundeninhalten

11.1 Alle Inhalte und Daten, die der Kunde, seine Nutzer oder seine Endnutzer in die Site einbringen oder die dort für den Kunden entstehen („Kundeninhalte"), bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter erwirbt an Kundeninhalten keine Rechte.
11.2 Der Anbieter erhält am Kundeninhalt ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit und auf die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen beschränktes Nutzungsrecht, insbesondere zum Speichern, Vervielfältigen für Zwecke der Datensicherung, Anzeigen und Übertragen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für eigene Zwecke des Anbieters oder zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt.
11.3 Der Anbieter darf aggregierte Betriebskennzahlen ohne Personenbezug und ohne Bezug zu einzelnen Kunden zur Kapazitätsplanung und zur Verbesserung des Betriebs auswerten.
11.4 Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten zu verfügen.

12. Vergütung und Abrechnung nach Einheitenstaffel

12.1 Die Vergütung richtet sich nach der im Bestellformular gewählten Staffel und der Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro, netto, je Kalendermonat, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird Umsatzsteuer nicht berechnet und nicht gesondert ausgewiesen.
12.2 Maßgeblich für die Staffel ist die Zahl der Einheiten in der Site. Stichtag der Zählung ist der letzte Tag des Abrechnungsmonats. Gezählt werden die zu diesem Zeitpunkt aktiven Einheiten; Einheiten, die als beendet, archiviert oder gelöscht gekennzeichnet sind, zählen nicht mit.
12.3 Ändert sich die Zahl der Einheiten so, dass eine andere Staffel einschlägig ist, gilt die neue Staffel ab dem auf den Stichtag folgenden Kalendermonat. Dies gilt nach oben und nach unten gleichermaßen. Eine Anpassung der Staffel ist keine Preisanpassung im Sinne der Ziffer 13.
12.4 Überschreitet die Zahl der Einheiten die höchste in der Preisliste ausgewiesene Stufe, vereinbaren die Parteien die Vergütung für den darüber hinausgehenden Bestand gesondert in Textform.
12.5 Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Anbieter stellt die Rechnung als PDF-Datei per E-Mail an die im Bestellformular genannte Rechnungsadresse. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Eine Rechnung im Format der E-Rechnung stellt der Anbieter auf Wunsch des Kunden bereit.
12.6 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zur Verfügung stehen die Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto, die SEPA-Lastschrift sowie die Kartenzahlung. SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, abgewickelt; der Kunde erteilt hierfür im Bestellformular oder im Zahlungsvorgang das erforderliche Mandat beziehungsweise die erforderliche Autorisierung. Wie die dabei anfallenden Daten verarbeitet werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
12.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Anbieter darf die Site nach Ziffer 18 sperren, wenn er den Kunden zuvor gemahnt und ihm eine Frist von mindestens zehn Kalendertagen zur Zahlung gesetzt sowie die Sperrung angekündigt hat. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer von ihm zu vertretenden Sperrung bestehen.
12.8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
12.9 Für Zusatzleistungen, insbesondere Onboarding, Datenübernahme, Schulung und Individualentwicklung, gilt die Preisliste oder eine gesonderte Vereinbarung in Textform.

13. Preisanpassung

13.1 Der Anbieter darf die Entgelte anpassen, wenn und soweit sich seine Kosten für die Leistungserbringung ändern, insbesondere Kosten für Infrastruktur und Rechenzentrumsleistungen, für Softwarelizenzen und Drittleistungen, für Energie oder für Personal.
13.2 Eine Erhöhung darf 10 % des zuletzt vereinbarten Entgelts je Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten.
13.3 Sinken die in Ziffer 13.1 genannten Kosten, ist der Anbieter verpflichtet, die Entgelte in gleichem Umfang zu senken. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind gegeneinander aufzurechnen.
13.4 Der Anbieter kündigt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und benennt dabei den bisherigen und den neuen Preis sowie den Grund der Anpassung.
13.5 Bei einer Erhöhung darf der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich in Textform kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem Wirksamwerden.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Grundlaufzeit.
14.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats in Textform kündigen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung schwerwiegend gegen Ziffer 6.3 oder Ziffer 6.4 verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Kündigt der Anbieter außerordentlich, bleiben die Rechte des Kunden aus Ziffer 15 unberührt.

15. Datenexport und Anbieterwechsel

15.1 Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit selbst exportieren. Zur Verfügung stehen eine vollständige Sicherung der Site (Datenbankabzug sowie öffentliche und private Dateien) zum Herunterladen und strukturierte Exporte je Datenart als CSV- oder Excel-Datei. Die abschließende Aufstellung der exportierbaren und der ausgenommenen Datenkategorien, der Formate und der technischen Grenzen ergibt sich aus der Anlage Datenexport und Anbieterwechsel.
15.2 Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter einen Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen bereit, in dem die Site weiterläuft und der Kunde seine Daten exportieren oder zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur übertragen kann. Der Anbieter unterstützt den Kunden in diesem Zeitraum zu den Servicezeiten mit Auskünften zu Formaten, Strukturen und Exportwegen. Für den Übergangszeitraum schuldet der Kunde kein Entgelt.
15.3 Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern; die Verlängerung ist in Textform vor Ablauf zu erklären. Für die Dauer einer Verlängerung ist das vertragliche Entgelt weiter zu zahlen.
15.4 Im Anschluss an den Übergangszeitraum beginnt ein Abrufzeitraum von 30 Kalendertagen, in dem die erzeugten Exporte zum Abruf bereitstehen. Der Vertrag gilt mit Ablauf des Abrufzeitraums als beendet; der Anbieter unterrichtet den Kunden hierüber in Textform.
15.5 Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Site, die Kundeninhalte und die bereitgestellten Exporte vollständig. Sicherungen laufen anschließend nach den Fristen des Auftragsverarbeitungsvertrags aus. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungs- und Vertragsdaten, bleiben unberührt.
15.6 Für den Export, den Anbieterwechsel und die Löschung erhebt der Anbieter kein Entgelt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen besteht insoweit nicht.
15.7 Informationen zum Anbieterwechsel, zu den Verfahren, Formaten und technischen Grenzen sowie zur Gerichtsbarkeit der eingesetzten Infrastruktur und zu den Maßnahmen gegen rechtswidrigen Zugriff staatlicher Stellen aus Drittstaaten veröffentlicht der Anbieter unter https://legal.estate-os.de/wechsel.

16. Datensicherung

16.1 Der Anbieter sichert die Site alle sechs Stunden. Einmal täglich wird eine Sicherung auf einen Objektspeicher an einem zweiten Standort in Deutschland ausgelagert. Vorgehalten werden die letzten 30 ausgelagerten Sicherungen je Site.
16.2 Die Sicherung dient der Wiederherstellung nach technischen Störungen. Sie ersetzt keine Archivierung und keine Aufbewahrung nach steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Kündigung sowie vor größeren eigenen Änderungen seines Datenbestands eine eigene Sicherung seiner Daten nach Ziffer 15.1 zu erstellen und außerhalb der Site aufzubewahren.
16.4 Meldet der Kunde einen von ihm verursachten Datenverlust erst nach Ablauf der Vorhaltezeit nach Ziffer 16.1, ist eine Wiederherstellung nicht möglich und nicht geschuldet.

17. Datenschutz

17.1 Der Kunde ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die in seiner Site verarbeitet werden. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter ausschließlich nach den dokumentierten Weisungen des Kunden.
17.2 Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Für alle datenschutzrechtlichen Fragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen AGB vor.
17.3 Für die Daten, die der Anbieter zur Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeitet, insbesondere Bestell-, Vertrags-, Rechnungs- und Supportdaten, ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Einzelheiten ergeben sich aus seiner Datenschutzerklärung.
17.4 Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht benannt. Datenschutzanfragen richten Sie an hallo@ellenberger-service.de.

18. Sperrung und Meldung rechtswidriger Inhalte

18.1 Der Anbieter darf den Zugang zur Site oder zu einzelnen Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren, wenn
18.2 Außer bei akuter Gefahr und außer bei behördlicher Anordnung kündigt der Anbieter die Sperrung mit angemessenem Vorlauf in Textform an und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abhilfe oder Stellungnahme. Der Anbieter hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
18.3 Die Sperrung beschränkt sich auf das erforderliche Maß. Der Zugang des Kunden zu seinen Daten für Zwecke des Exports nach Ziffer 15 bleibt nach Möglichkeit erhalten.
18.4 Wer der Auffassung ist, dass über eine Site rechtswidrige Inhalte bereitgestellt werden, kann dies per E-Mail an hallo@ellenberger-service.de melden. Die Meldung soll den Fundort, eine Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit und Kontaktdaten der meldenden Person enthalten.
18.5 Der Anbieter bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich, prüft sie zügig, sorgfältig und nichtwillkürlich und entscheidet über geeignete Maßnahmen. Er informiert den betroffenen Kunden über eine Entfernung oder Sperrung von Inhalten unter Angabe der Gründe, soweit dem keine rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
18.6 Besteht der Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person begründet, unterrichtet der Anbieter unverzüglich die zuständigen Behörden.
18.7 Der Kunde ist gegenüber seinen Endnutzern für die Prüfung und Behandlung von deren Inhalten selbst verantwortlich.

19. KI-Funktionen

19.1 EstateOS kann Funktionen bereitstellen, die auf Sprachmodellen beruhen. Das sind ausschließlich der Nachrichtenassistent (Einordnung eingehender Nachrichten, Zusammenfassungen, Antwortentwürfe) und der Terminvereinbarungsassistent (Vorschläge und Abstimmung von Terminen, insbesondere für Besichtigungen und Handwerkertermine); beide arbeiten nur mit Freigabe durch eine Person. Diese Funktionen sind je Site standardmäßig deaktiviert. Der Kunde schaltet sie eigenständig frei (Opt-in).
19.2 Die Freischaltung gilt als dokumentierte Weisung im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags und wird mit Zeitpunkt, Site und handelnder Person protokolliert.
19.3 Für die Nutzung der KI-Funktionen gelten ergänzend die KI-Zusatzbedingungen. Sie regeln insbesondere den Funktionsumfang, die Grenzen der zulässigen Nutzung, die Transparenzhinweise gegenüber Endnutzern, die Abrechnung des Guthabens sowie die Abrechnung eines Mehrverbrauchs und den auf Wunsch des Kunden vereinbarten Verbrauchsdeckel.
19.4 Ergebnisse von KI-Funktionen sind Vorschläge. Sie können fehlerhaft oder unvollständig sein und sind vor Verwendung durch eine Person zu prüfen und freizugeben.

20. Gewährleistung

20.1 Auf die Überlassung der Site zur Nutzung finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
20.2 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. Ziffer 21 bleibt unberührt.
20.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass der Anbieter sie nachvollziehen kann. Er unterstützt den Anbieter bei der Eingrenzung.
20.4 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die auf Ziffer 5.2 beruhen, auf einer vom Kunden veranlassten Nutzung außerhalb der Leistungsbeschreibung und Service Level oder auf Diensten Dritter nach Ziffer 8.
20.5 Der Anbieter übernimmt keine Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich als solche in Textform bezeichnet sind.

21. Haftung

21.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
21.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.3 Die Haftung nach Ziffer 21.2 ist der Höhe nach begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge je Schadensfall: die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte oder 5.000 EUR. Für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist die Haftung insgesamt auf das Doppelte dieses Betrags begrenzt.
21.4 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
21.5 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten ist die Haftung des Anbieters auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus der zuletzt ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich ist, sofern der Anbieter seine Sicherungspflicht nach Ziffer 16.1 erfüllt hat und der Kunde seine Pflicht nach Ziffer 16.3 erfüllt hat.
21.6 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
21.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den Regelungen dieser Ziffer nicht verbunden.

22. Freistellung

22.1 Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf Kundeninhalten oder auf einer Nutzung der Anwendung durch den Kunden, seine Nutzer oder seine Endnutzer unter Verstoß gegen diesen Vertrag beruhen, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
22.2 Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis und keinen Vergleich, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist.

23. Vertraulichkeit

23.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gewordenen Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Kundeninhalte gelten stets als vertraulich.
23.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung erhalten hat.
23.3 Eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung ist zulässig; die offenlegende Partei unterrichtet die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
23.4 Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus fort. Weitergehende Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und aus gesetzlichen Geheimnisschutzvorschriften bleiben unberührt.
23.5 Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

24. Änderung dieser AGB

24.1 Der Anbieter darf diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
24.2 Der Anbieter kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und stellt die bisherige und die neue Fassung gegenüber.
24.3 Der Kunde kann der Änderung bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
24.4 Widerspricht der Kunde, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Wird nicht gekündigt, gilt für das Vertragsverhältnis die bisherige Fassung fort.
24.5 Hauptleistungspflichten und Entgelte werden über dieses Verfahren nicht geändert. Für Entgelte gilt ausschließlich Ziffer 13.

25. Schlussbestimmungen

25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
25.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
25.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
25.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
25.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
25.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
25.7 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
Fassung 1.0 · Stand 2026-09-06
Prüfsumme des Quelltextes (SHA-256): 8174000a1ac4808b7838874fbabd882cefd62747044edc0a0c0898171be2c70c
Diese Fassung ist maßgeblich für den unter ihr geschlossenen Vertrag.