RECHTLICHES
Informationen zum Anbieterwechsel
Diese Informationen stellt der Anbieter nach den Artikeln 26, 28 und 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 öffentlich unter https://legal.estate-os.de/wechsel bereit und hält sie aktuell.
14. Anbieter und Dienst
Anbieter des Datenverarbeitungsdienstes EstateOS ist Ellenberger Service, Inhaber Marc Ellenberger, Wertheimer Str. 25, 74736 Hardheim, Deutschland, hallo@ellenberger-service.de.
15. Verfahren für den Wechsel
15.1 Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln oder Ihre Daten auf eine eigene Infrastruktur übertragen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
15.2 Der Ablauf ist:
- Sie erklären den Wechsel oder kündigen den Vertrag in Textform, zum Beispiel per E-Mail an hallo@ellenberger-service.de. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Kalendermonats.
- Danach läuft Ihre Site weitere 30 Kalendertage unverändert weiter. In dieser Zeit können Sie alle Daten exportieren und übertragen. Sie erhalten auf Wunsch Unterstützung.
- Anschließend stehen die Exporte weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit.
- Danach werden Ihre Daten vollständig gelöscht; die Sicherungen werden spätestens 30 Kalendertage später gelöscht.
15.3 Sie können den Zeitraum nach Nummer 2 einmalig verlängern, wenn Sie mehr Zeit benötigen.
15.4 Ansprechpartner ist hallo@ellenberger-service.de, erreichbar Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg.
16. Verfügbare Formate
16.1 Sie können jederzeit selbst und ohne Mitwirkung des Anbieters herunterladen:
- eine vollständige Sicherung Ihrer Site, bestehend aus einem SQL-Abzug der Datenbank, den öffentlichen und privaten Dateien einschließlich Dateiablage und Archiv sowie der Konfigurationsdatei,
- tabellarische Exporte einzelner Datenarten als CSV- oder Excel-Datei mit wählbaren Feldern,
- die je Site vorgehaltenen ausgelagerten Sicherungen.
16.2 Zusätzlich können Sie Ihre Datenobjekte über die REST-Schnittstelle der Anwendung im Format JSON auslesen.
16.3 Alle Formate sind maschinenlesbar, strukturiert und allgemein gebräuchlich.
17. Technische Beschränkungen
17.1 Der Datenbankabzug bildet die Datenstruktur der Anwendung ab. Für die Übernahme in ein anderes System ist regelmäßig eine Zuordnung der Felder auf die Struktur des Zielsystems erforderlich. Der Anbieter stellt die dafür erforderlichen technischen Informationen bereit, erstellt die Zuordnung aber nicht.
17.2 Eine Übertragung, die den Betrieb der Anwendung im Zielsystem unverändert fortsetzt, setzt voraus, dass das Zielsystem dieselbe Anwendung einsetzt. Ein solcher Anspruch besteht nicht und wird nicht zugesagt.
17.3 Nicht exportierbar sind ausschließlich plattforminterne Betriebsdaten: Bench- und Deploy-Metadaten, Monitoring-Zeitreihen, Build-Artefakte und Server-Logs. Diese Daten enthalten keine Inhaltsdaten der Kunden.
17.4 Daten, die bei Diensten Dritter liegen, die Sie über die Integrationen selbst angebunden haben, sind nicht Teil des Exports. Sie beziehen diese Daten unmittelbar bei dem jeweiligen Anbieter.
17.5 Sehr große Sicherungen können in mehreren Dateien bereitgestellt werden.
18. Register für Interoperabilität
Die Europäische Kommission führt nach Artikel 26 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2854 ein aktuelles Online-Register mit Datenstrukturen, Datenformaten, Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Datenverarbeitungsdienste. Sobald dieses Register verfügbar ist, wird an dieser Stelle darauf verwiesen.
19. Gerichtsbarkeit der eingesetzten Infrastruktur
19.1 Die für EstateOS eingesetzte informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur unterliegt dem Recht und der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Betreiber der eingesetzten Cloud-Infrastruktur ist die IONOS Cloud GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Amtsgericht Montabaur HRB 31110.
19.3 Die Verarbeitung der Daten der Kunden-Sites findet ausschließlich in Rechenzentren dieses Anbieters in Deutschland statt. Ausgelagerte Sicherungen liegen in Frankfurt am Main, die für die KI-Funktionen eingesetzten Sprachmodelle werden in Berlin betrieben.
19.4 Außerhalb der Anwendung setzt der Anbieter zwei Dienste ein, deren Anbieter Daten in den Vereinigten Staaten von Amerika verarbeiten: einen Zahlungsdienstleister für die Abwicklung von Kartenzahlungen und SEPA-Lastschriften sowie ein KI-gestütztes Werkzeug für die Administration und die Betriebsunterstützung der Plattform. Beide sind nicht Bestandteil der Anwendung und nicht Bestandteil des Wechselverfahrens nach den Ziffern 15 bis 17. Einzelheiten zu Umfang und Garantien enthalten der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung.
20. Maßnahmen gegen rechtswidrigen Zugriff von Drittstaaten
20.1 Standortbindung: Die Verarbeitung und die Speicherung der Daten der Kunden-Sites erfolgen ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland.
20.2 Keine Unterauftragsverarbeiter in Drittländern im Produktpfad: Für den Betrieb der Anwendung werden ausschließlich Unterauftragsverarbeiter mit Sitz und Verarbeitung in der Europäischen Union eingesetzt. Eine Übermittlung von Inhaltsdaten aus einer Kunden-Site an Anbieter außerhalb der Europäischen Union findet in der Anwendung nicht statt.
20.3 Ausnahmen außerhalb der Anwendung: Zwei Verarbeitungen berühren die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie finden außerhalb der Anwendung statt und beruhen jeweils auf Garantien nach Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679:
a) Zahlungsabwicklung. Für Kartenzahlungen und SEPA-Lastschriften setzt der Anbieter die Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland ein. Diese übermittelt die Daten konzernintern an die Stripe, LLC in den Vereinigten Staaten von Amerika. Garantie: die Zertifizierung der Stripe, LLC nach dem EU-US Data Privacy Framework, ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Übermittelt werden ausschließlich die Zahlungsstammdaten des Kunden — Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsbetrag, Verwendungszweck sowie die Karten- oder Bankverbindung. Daten aus der Site des Kunden werden nicht übertragen. Zahlt der Kunde per Überweisung, entfällt diese Verarbeitung.
b) Plattformadministration. Für die Administration und die Betriebsunterstützung der Plattform setzt der Anbieter ein KI-gestütztes Werkzeug der Anthropic Ireland, Limited, Dublin, Irland ein, das die Daten in den Vereinigten Staaten von Amerika verarbeitet. Garantie: die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Das Werkzeug arbeitet auf Betriebsdaten der Plattform. Daten aus der Site des Kunden werden nicht übertragen, ausgenommen im Betriebs- und Supportfall und dann nur in dem für die Bearbeitung erforderlichen Ausschnitt. Der Kunde kann der Nutzung dieses Werkzeugs für seine Site widersprechen; der Anbieter setzt dann ausschließlich Werkzeuge ein, die die Daten in der Europäischen Union verarbeiten.
20.4 Für Dienste, die der Kunde über die Integrationen selbst anbindet, ist der Kunde verantwortlich.
20.5 Verschlüsselung der Übertragung: Der gesamte Zugriff auf die Anwendung erfolgt verschlüsselt über TLS.
20.6 Verschlüsselung der Speichersysteme: Die Speichersysteme der eingesetzten Infrastruktur werden nach Zusage des Infrastrukturanbieters im Ruhezustand mit AES-XTS 256 Bit verschlüsselt; der Schlüssel je Datenträger ist auf dem Speicherserver nicht einsehbar.
20.7 Zugangsbeschränkung: Der administrative Zugang zur Infrastruktur ist ausschließlich über ein virtuelles privates Netz möglich. Der Fernwartungszugang ist aus dem Internet nicht erreichbar. Auf jedem Server ist eine Host-Firewall mit Standardverbot für eingehenden Verkehr aktiv.
20.8 Protokollierung: Anmeldungen, Datenzugriffe über die Auskunftsfunktionen und administrative Aufträge werden protokolliert.
20.9 Vertragliche Maßnahmen: Mit dem Infrastrukturanbieter, mit dem Kooperationspartner sowie mit den nach Ziffer 20.3 eingesetzten Diensten bestehen Auftragsverarbeitungsverträge nach Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679; für die Übermittlungen nach Ziffer 20.3 bestehen zusätzlich die dort genannten Garantien nach Kapitel V dieser Verordnung. Ein Zugriff durch Behörden eines Drittstaats wird nur auf Grundlage eines nach Artikel 48 der Verordnung (EU) 2016/679 anerkannten Rechtshilfewegs beantwortet. Von einem an ihn gerichteten Herausgabeverlangen unterrichtet der Anbieter den Kunden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
21. Entgelte
21.1 Die Standardentgelte für die Nutzung von EstateOS ergeben sich aus der Preisliste EstateOS.
21.2 Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur wird kein Wechselentgelt erhoben.
21.3 Für den Übergangszeitraum und den Abrufzeitraum wird kein Entgelt erhoben.
21.4 Für die Kündigung, auch für eine Kündigung vor Ablauf eines begonnenen Monats, fallen keine Entgelte, Vertragsstrafen oder sonstigen Sanktionen an. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
21.5 Nur über die Unterstützung nach Ziffer 4.2 hinausgehende, gesondert beauftragte Leistungen werden nach der Preisliste vergütet. Sie sind keine Voraussetzung des Wechsels.
Fassung 1.0 · Stand 2026-09-06
Prüfsumme des Quelltextes (SHA-256):
52207618e12d550441bd29cbc6db969e489980b3b83b91af042f0fad7b29fe80Diese Fassung ist maßgeblich für den unter ihr geschlossenen Vertrag.