RECHTLICHES
KI-Zusatzbedingungen für EstateOS
1. Geltung und Verhältnis zu den übrigen Vertragsdokumenten
1.1 Diese KI-Zusatzbedingungen regeln die Nutzung der KI-Funktionen in EstateOS. Sie werden Bestandteil des Vertrags, sobald der Kunde das KI-Paket bucht.
1.2 Für alle Fragen, die diese Zusatzbedingungen nicht regeln, gelten die Leistungsbeschreibung und Service Level, die Preisliste, der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt die im Bestellformular festgelegte Rangfolge. Für alle datenschutzrechtlichen Fragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag diesen Zusatzbedingungen vor.
1.3 Diese Zusatzbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.4 Begriffe dieser Zusatzbedingungen: „KI-Funktionen" sind die in Ziffer 3 beschriebenen Funktionen, die ein Sprachmodell verwenden; das sind ausschließlich der „Nachrichtenassistent" und der „Terminvereinbarungsassistent". „Sprachmodell" ist ein System, das auf eine Eingabe hin Text erzeugt. „Site" ist die Instanz des Kunden. „Endnutzer" sind Personen, die der Kunde in sein Portal einlädt. „Guthaben" ist der in der Preisliste ausgewiesene Betrag je Kalendermonat, bis zu dem die Nutzung der KI-Funktionen mit dem Entgelt für das KI-Paket abgegolten ist. „Mehrverbrauch" ist die Nutzung über das Guthaben hinaus.
2. Buchung und Freischaltung
2.1 Die KI-Funktionen sind nicht Teil des Grundpakets. Sie setzen die Buchung des KI-Pakets nach der Preisliste voraus.
2.2 Die KI-Funktionen sind je Site gesondert freizuschalten. Ohne Freischaltung findet keine Verarbeitung durch ein Sprachmodell statt; die Funktionen sind wirkungslos. Der Auslieferungszustand jeder Site ist „nicht freigeschaltet".
2.3 Die Freischaltung erfolgt auf Verlangen des Kunden. Sie gilt als Weisung des Kunden im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags, personenbezogene Daten der Site nach Maßgabe dieser Zusatzbedingungen durch ein Sprachmodell verarbeiten zu lassen.
2.4 Der Anbieter dokumentiert jede Freischaltung und jede Abschaltung mit Zeitpunkt, betroffener Site, veranlassender Person und der Version dieser Zusatzbedingungen. Der Kunde erhält die Dokumentation auf Anforderung in Textform.
2.5 Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit für eine Site in Textform widerrufen. Der Anbieter schaltet die KI-Funktionen daraufhin unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktages, ab.
3. Funktionsumfang
3.1 Die KI-Funktionen umfassen ausschließlich:
a) den Nachrichtenassistenten. Er ordnet eingehende Nachrichten ein, insbesondere durch Zuordnung zu einem Vorgang, einem Objekt oder einer Einheit sowie durch die Vergabe von Merkmalen, er erstellt Zusammenfassungen von Nachrichten, Vorgängen und Dokumenten der Site und er erstellt Antwortentwürfe, die vor jedem Versand von einer Person des Kunden geprüft und freigegeben werden;
b) den Terminvereinbarungsassistenten. Er schlägt Termine vor und unterstützt deren Abstimmung, insbesondere für Besichtigungen und Handwerkertermine; jede Terminzusage und jede Nachricht an einen Beteiligten wird zuvor von einer Person des Kunden geprüft und freigegeben.
3.2 Weitere Funktionen, die ein Sprachmodell verwenden, sind nicht Gegenstand dieser Zusatzbedingungen und werden nicht bereitgestellt. Insbesondere wird kein Assistent bereitgestellt, der frei gestellte Fragen zu den Daten der Site beantwortet, und die Suche in den Daten der Site verwendet kein Sprachmodell.
3.3 Welche der Funktionen nach Ziffer 3.1 in der jeweiligen Fassung der Anwendung zur Verfügung stehen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und Service Level.
3.4 Kein Ergebnis einer KI-Funktion wird ohne Freigabe durch eine Person versendet, an Endnutzer weitergegeben oder als Entscheidung umgesetzt.
4. Ausgeschlossene Verwendungen
4.1 Nicht Bestandteil der KI-Funktionen sind und vertraglich ausgeschlossen bleiben:
a) die Bewertung der Kreditwürdigkeit oder der Bonität natürlicher Personen;
b) die Auswahl, Bewertung, Einstufung, Punktevergabe oder Rangfolge von Mietinteressenten;
c) die Erkennung von Emotionen;
d) die Kategorisierung natürlicher Personen anhand biometrischer Daten;
e) Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und gegenüber einer natürlichen Person rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
4.2 Der Anbieter sagt zu, die KI-Funktionen nicht mit den in Ziffer 4.1 genannten Zweckbestimmungen anzubieten.
4.3 Der Kunde darf die KI-Funktionen nicht für die in Ziffer 4.1 genannten Zwecke verwenden. Er darf insbesondere keine Eingaben vornehmen, die darauf gerichtet sind, eine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer natürlichen Person, eine Rangfolge von Mietinteressenten oder eine Auswahlempfehlung zu erzeugen.
4.4 Die KI-Funktionen erstellen keine kundenübergreifenden Auswertungen. Daten anderer Kunden werden nicht einbezogen. Listen auffälliger Personen werden nicht geführt.
4.5 Regelbasierte Hinweise, die der Kunde im Vermietungsmodul anhand selbst festgelegter Kriterien konfiguriert, sind keine KI-Funktion im Sinne dieser Bedingungen. Sie verwenden keine Sprachmodelle, wirken nur als Hinweis und ersetzen keine Entscheidung. Über die Auswahl von Mietinteressenten entscheidet in jedem Fall eine Person beim Kunden.
4.6 Verwendet der Kunde die KI-Funktionen entgegen Ziffer 4.3, trägt er die daraus folgenden Pflichten und die Verantwortung nach der Verordnung (EU) 2024/1689 und der Datenschutz-Grundverordnung selbst. Der Anbieter kann die Freischaltung in diesem Fall nach vorheriger Aufforderung und Fristsetzung aufheben.
5. Verarbeitung und eingesetzte Anbieter
5.1 Die Sprachmodelle werden nicht vom Anbieter selbst betrieben. Der Anbieter setzt hierfür den AI Model Hub der IONOS Cloud GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, ein. Die Verarbeitung findet im Rechenzentrum Berlin statt.
5.2 Nach den Zusagen dieses Anbieters findet die Verarbeitung von Eingaben und Ausgaben ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland statt; Eingaben und Ausgaben werden nicht protokolliert, nicht dauerhaft gespeichert und nicht zum Training oder zur Verbesserung von Modellen verwendet.
5.3 Der Anbieter trainiert keine Modelle mit Daten des Kunden und gibt Daten des Kunden nicht zu diesem Zweck weiter.
5.4 Eingesetzt werden offene Modelle. Der Anbieter darf das eingesetzte Modell wechseln, insbesondere zur Verbesserung der Ergebnisqualität, zur Behebung von Fehlern oder aus betrieblichen Gründen. Ein Wechsel des Verarbeitungsstandorts oder des in Ziffer 5.1 genannten Anbieters ist damit nicht verbunden; ein solcher Wechsel richtet sich nach den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags über Unterauftragsverarbeiter.
5.5 Die Anfragen laufen über ein Gateway des Anbieters, das ausschließlich im privaten Netz erreichbar ist. Eine Übermittlung an Anbieter außerhalb der Europäischen Union findet in der Anwendung nicht statt. Ausgenommen sind die Zahlungsabwicklung und die Administration und Betriebsunterstützung der Plattform; die dabei eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und die Grundlagen der Übermittlung ergeben sich aus der Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
5.6 Der in Ziffer 5.1 genannte Anbieter ist Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags und in dessen Anlage 2 aufgeführt.
6. Transparenz und Kennzeichnung
6.1 Die Anwendung weist an jeder Stelle, an der eine KI-Funktion mit einer Person interagiert, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion sichtbar darauf hin, dass es sich um ein KI-System handelt.
6.2 Von einer KI-Funktion erzeugte Texte werden als solche gekennzeichnet, soweit dies technisch möglich und mit angemessenem Aufwand umsetzbar ist.
6.3 Der Kunde ist gegenüber seinen Nutzern und seinen Endnutzern Betreiber des KI-Systems. Er informiert sie über den Einsatz der KI-Funktionen, insbesondere in seinen Datenschutzhinweisen und in den Nutzungsbedingungen seines Portals. Der Anbieter stellt hierfür Mustertexte bereit.
6.4 Versendet der Kunde einen von einer KI-Funktion erzeugten Text, entscheidet er, ob und wie er den Empfänger auf die Herkunft des Textes hinweist. Der Anbieter empfiehlt einen Hinweis.
7. Verantwortung und Prüfung
7.1 Ergebnisse der KI-Funktionen sind Vorschläge. Sie können unvollständig, sachlich falsch oder irreführend sein, auch wenn sie sprachlich überzeugend wirken.
7.2 Der Kunde prüft jedes Ergebnis vor der Verwendung. Die Prüfung muss inhaltlich erfolgen; eine bloße Bestätigung ohne eigene Befassung genügt nicht.
7.3 Die KI-Funktionen erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und ersetzen keine fachliche Prüfung. Aussagen zu Fristen, Ansprüchen, Abrechnungen und Beschlüssen sind ohne eigene Prüfung nicht belastbar.
7.4 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg, keine Richtigkeit und keine Vollständigkeit der Ergebnisse. Er schuldet die Bereitstellung der Funktion nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und Service Level.
8. Guthaben, Mehrverbrauch und Verbrauchsdeckel
8.1 Das KI-Paket enthält ein Guthaben je Kalendermonat. Höhe und Preis der Pakete ergeben sich aus der Preisliste.
8.2 Das Guthaben wird zu Beginn jedes Abrechnungsmonats neu bereitgestellt. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt zum Monatsende; es wird nicht übertragen, nicht ausgezahlt und nicht verrechnet.
8.3 Ist das Guthaben verbraucht, bleiben die KI-Funktionen nutzbar. Der Mehrverbrauch wird nach tatsächlichem Verbrauch zu den in der Preisliste ausgewiesenen Verbrauchspreisen abgerechnet. Eine Sperre tritt nur ein, wenn der Kunde einen Verbrauchsdeckel nach Ziffer 8.5 vereinbart hat.
8.4 Der Verbrauch wird in Token gemessen. Maßgeblich sind die Aufzeichnungen des Gateways nach Ziffer 5.5, getrennt nach Modell sowie nach Eingabe- und Ausgabe-Token. Der Anbieter weist den Verbrauch je Abrechnungsmonat auf Anforderung in Textform nach. Die Abrechnung des Mehrverbrauchs erfolgt monatlich nachträglich zusammen mit der Rechnung über das Nutzungsentgelt.
8.5 Der Kunde kann in Textform einen Verbrauchsdeckel je Kalendermonat vereinbaren, der als Betrag in Euro anzugeben ist. Ist der Deckel erreicht, sperrt der Anbieter die KI-Funktionen bis zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats. Der Kunde kann den Deckel jederzeit in Textform anheben oder aufheben; die Sperre wird daraufhin unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktages, aufgehoben. Eine Sperre nach dieser Ziffer ist eine vom Kunden veranlasste, vereinbarte Leistungsgrenze und keine Störung der Leistung; sie begründet keine Ansprüche wegen Nichtverfügbarkeit.
8.6 Der Anbieter unterrichtet den Kunden in Textform oder in der Anwendung, sobald das Guthaben zu 80 Prozent und sobald es vollständig verbraucht ist, sowie bei Erreichen eines vereinbarten Verbrauchsdeckels.
8.7 Der Kunde kann das Guthaben nach der Preisliste aufstocken oder in ein anderes Paket wechseln. Die Aufstockung wirkt für den laufenden Abrechnungsmonat.
8.8 Alle übrigen Funktionen von EstateOS bleiben von einer Sperre nach Ziffer 8.5 unberührt.
8.9 Der Anbieter darf die Nutzung vorübergehend begrenzen oder aussetzen, wenn eine missbräuchliche Nutzung vorliegt, insbesondere bei automatisierten Massenanfragen, bei Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks oder bei einer Nutzung, die den Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich.
9. Daten, Speicherung und Weisung
9.1 Eingaben an die KI-Funktionen und deren Ausgaben verbleiben in der Site des Kunden.
9.2 Der Verlauf einer KI-Nutzung wird in der Site als Entwurf mit Status gespeichert, damit Herkunft und Freigabe eines Ergebnisses nachvollziehbar bleiben.
9.3 Für diese Daten gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie werden mit der Site gelöscht.
9.4 Der Kunde ist Verantwortlicher für die in seiner Site verarbeiteten personenbezogenen Daten. Er stellt sicher, dass er für den Einsatz der KI-Funktionen eine Rechtsgrundlage hat und seine Informationspflichten erfüllt.
9.5 Weisungen des Kunden zu den KI-Funktionen erfolgen in Textform an die im Auftragsverarbeitungsvertrag genannte Adresse.
10. Haftung
10.1 Es gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2 Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde ein Ergebnis einer KI-Funktion entgegen Ziffer 7.2 ungeprüft verwendet oder die KI-Funktionen entgegen Ziffer 4.3 einsetzt, haftet der Anbieter nicht.
11. Änderungen dieser Zusatzbedingungen
11.1 Änderungen dieser Zusatzbedingungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit einer Gegenüberstellung der geänderten Regelungen an.
11.2 Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er, können beide Parteien das KI-Paket zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
11.3 Hauptleistungspflichten und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert.
11.4 Kündigt der Kunde das KI-Paket, bleibt der Vertrag über EstateOS im Übrigen unberührt. Mit dem Ende des KI-Pakets endet die Freischaltung nach Ziffer 2.2.
Fassung 1.0 · Stand 2026-09-06
Prüfsumme des Quelltextes (SHA-256):
5f87f89155cb366feefcfc8affa22acafb03e98f4683a15f1a17fda02c3d9c9aDiese Fassung ist maßgeblich für den unter ihr geschlossenen Vertrag.